Satzung

SATZUNG

DES KREISVERBANDES DES BUNDES DER SELBSTÄNDIGEN FLENSBURG FÜR STADT UND LAND

Stand April 2004

§ 1

1. Der Verband trägt den Namen:KREISVERBAND DES BUNDES DER SELBSTÄNDIGEN FLENSBURG FÜR STADT UND LAND
2. Sitz des Kreisverbandes ist Flensburg.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2

1. Der Kreisverband ist der Zusammenschluß von Selbständigen im Raum Flensburg Stadt und Land, die Mitglied im Bund der Selbständigen, Landesverband Schleswig-Holstein sind.
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