Satzung

SATZUNG

DES LANDESVERBANDES DES BUNDES DER SELBSTÄNDIGEN SCHLESWIG-HOLSTEIN

Vorbemerkung:
Sämtliche Funktionen, Ämter- und Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

I. Zweck und Mitgliedschaft
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Zweck

(1) Der Verband führt den Namen: Bund der Selbständigen Landesverband Schleswig-Holstein. Sein Sitz ist Kiel. Er ist in das Vereinsregister einzutragen.
(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(3) Der Verband ist ein freiwilliger und überparteilicher Zusammenschluß von Angehörigen und Förderern des schleswig-holsteinischen Mittelstandes und vertritt die Interessen von Kaufleuten, Handwerkern, Freiberuflern, Dienstleistern und produzierenden Gewerbetreibenden. Seine Aufgabe ist es, die Stellung der Selbständigen in Wirtschaft, Gesellschaft und Staat zum Wohle der Gemeinschaft zu stärken, zu schützen und zu fördern und das einzelne Mitglied in seiner Rolle als Unternehmer und Arbeitgeber umfassend zu beraten, zu informieren und weiterzubilden. Der Verband ist parteipolitisch neutral und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke.
§§ 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10,
11, 12, 13, 14, 15

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