Satzung

§ 2

2. Er hat die Aufgabe, die Selbständigen - insbesondere in steuer-, sozial- und gesellschaftspolitischen Fragen - geschlossen zu vertreten. Darüber hinaus in seinem Wirkungskreis regionale Wirtschaftsmaßnahmen zu fördern, sowie solche Maßnahmen selbst zu ergreifen und durchzuführen und die Selbständigen zu stärken und zu schützen. Der Verband ist parteipolitisch neutral. Er dient keinen Erwerbszwecken.

§ 3

1. Jeder Angehörige oder Förderer des selbständigen Mittelstandes, der Mitglied im Bund der Selbständigen Landesverband Schleswig-Holstein ist, ist gleichzeitig Mitglied im Kreisverband.
2. Dies gilt ebenfalls für alle Mitglieder von Gewerbe- und Handelsvereinen sowie artverwandten Vereinigungen.
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