Satzung
§ 11
| 6. | Satzungsänderungen und Vereinsauflösung werden mit ¾ Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen. Alle übrigen Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. |
Von der Mitgliederversammlung am 12.03.2003 gebilligt.
Der Vorstand
| [<<] | zurück |
