Satzung

§ 11

6. Satzungsänderungen und Vereinsauflösung werden mit ¾ Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen. Alle übrigen Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.

Von der Mitgliederversammlung am 12.03.2003 gebilligt.

Der Vorstand

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