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Unsere Aufgaben

Kennen Sie die Aufgaben von Schiedspersonen?

In Schleswig-Holstein ist die Amtsbezeichnung der Schiedspersonen Schiedsfrau und Schiedsmann.
Schiedsmänner und Schiedsfrauen (Schiedspersonen) sind Schlichter in bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen.


Wenn Sie schon einmal von Schiedsfrauen oder Schiedsmännern (Schiedspersonen) etwas gehört haben, dann vielleicht nur im Zusammenhang mit Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses.
Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) können auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten.
Sie sollten aber auch wissen, dass Sie die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) ohne das Gericht anrufen zu müssen auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in Anspruch nehmen können, und zwar dann, wenn es sich um vermögensrechtliche Ansprüche handelt (zum Beispiel Schadenersatz, Schmerzensgeld, Nichtbeachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Streitigkeiten).


Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind ehrenamtlich tätig.
Sie haben die Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, die Verhandlungen vor der Schiedsstelle sind nicht öffentlich.
Das Verfahren vor Schiedsstellen ist einfach und kostengünstig.


Sie werden feststellen, dass es bei den Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) unbürokratisch zugeht. Darüber hinaus sparen Sie Prozeßkosten.
Das Verfahren richtet sich nach den einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen.
Der Antrag auf Anberaumung eines Schlichtung oder Sühnetermins kann bei den zuständigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) entweder schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.


Weitere Information, insbesondere welche Schiedsfrau oder Schiedsmann (Schiedsperson) für Sie zuständig ist, auf dieser Seite unter "Ihr Schiedsamt"