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Zuständigkeiten der Schiedsämter in Schleswig-Holstein

Die Gemeinde, das Amt oder die Stadt richtet Schiedsstellen ein, in denen die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen.

Eine Schiedsperson wird durch die Gemeindevertretung (bzw. dem Ortsbeirat einer Stadt) gewählt und wird nach der Wahl durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichts in vereidigt.

Die Schiedsperson ist siegelführend und untersteht der Fachaufsicht des zuständigen Amtsgerichts.

Sie ist zuständig für

- Bürgerliche Rechtstreitigkeiten und

- Strafsachen

Dabei ist zu beachten, dass die Zuständigkeit der Schiedsstelle obligatorisch als auch freiwillig gegeben sein kann.

In beiden Fällen können Streitigkeiten durch einen rechtsverbindlichen und vollstreckbaren Vergleich beendet werden !